Lieferkettensorgfalts­pflichtengesetz

Als Hamburgs große Vermieterin sind wir uns unserer Verantwortung gegenüber unseren Mietern, Mitarbeitern und Geschäftspartnern sowie deren Mitarbeitern und der Auswirkungen unseres Handelns auf die Gesellschaft, die Stadt und die Umwelt bewusst. Wir bekennen uns im Rahmen unserer unternehmerischen Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte im eigenen Geschäftsfeld und in der vorgelagerten Lieferkette sowie zur Einhaltung von Gesetzen und setzen uns aktiv für den Umweltschutz ein. Im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes haben wir hierzu eine eigene Grundsatzerklärung verfasst.

 

Sollten Verstöße gegen menschenrechtliche oder umweltbezogene Sorgfaltspflichten im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes festgestellt werden, können Hinweise jederzeit und in jeder Sprache unmittelbar an unseren externen Vertrauensanwalt Dr. Malte Passarge gemeldet werden. Unser Portal garantiert den größtmöglichen Schutz für Hinweisgeber und Betroffene. Die Ermittlungen erfolgen durch einen neutralen Anwalt unter Einhaltung höchster Vertraulichkeit. Gleiches gilt für die Bearbeitung der gegebenen Information. 

 

Dr. Passarge ist ein erfahrener, für zahlreiche Unternehmen tätiger Vertrauensanwalt und Leiter der Vertrauensstelle der Hamburger Wirtschaft www.Pro-Honore.de. Die SAGA Unternehmensleitung garantiert jedem Hinweisgeber, dass dieser wegen der Abgabe seiner Beschwerde nicht diskriminiert, gemaßregelt oder sonst benachteiligt wird. Wir versichern jedem Hinweisgeber zudem, dass wir ihn im Rahmen unserer Möglichkeiten vor Repressalien Dritter schützen werden. Aufgrund der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und ergänzender vertraglicher Vereinbarungen ist Dr. Passarge in der Lage, die Identität des Hinweisgebers auf dessen Wunsch hin geheim zu halten.  

 

Kontaktdaten des Vertrauensanwalts


Dr. Passarge ist unter 040 4152 5172 sowie unter Passarge@pro-honore.de erreichbar. Alle Hinweise werden vertraulich behandelt. 

 

Wie können Sie Ihr Thema adressieren?

 

Damit Ihre Beschwerde angemessen bearbeitet und untersucht werden kann, ist es wichtig, dass diese so konkret wie möglich formuliert ist. Hilfreich ist, wenn Sie bei Ihrer Meldung die fünf W-Fragen berücksichtigen: wer? was? wann? wie? wo?

 

Wie wird für den Hinweisgeber Vertraulichkeit gewährleistet?

 

Die SAGA Unternehmensgruppe und Dr. Passarge gewährleisten uneingeschränkte Vertraulichkeit für die gesamte Kommunikation. Dies umfasst sowohl die Identität als auch die mitgeteilten Informationen. Die SAGA Unternehmensgruppe verpflichtet sich, gegenüber gutgläubigen Hinweisgebern keinerlei Sanktionen oder ähnliche Maßnahmen zu verhängen und wird gutgläubige Hinweisgeber vor Repressalien durch Dritte im Rahmen der Möglichkeiten schützen.  

 

Was geschieht bei unbegründeten Verdachtsmomenten?

 

Die Abgabe von Hinweisen, auch bei unklarer Verdachtslage, ist ein vorbildliches, couragiertes und loyales Verhalten, das nichts mit Denunziation zu tun hat. Dies gilt selbst dann, wenn sich ein gutgläubig abgegebener Hinweis nach einer gründlichen Überprüfung als unbegründet herausstellen sollte. Gutgläubig ist ein Hinweisgeber, wenn er Anhaltspunkte für Missstände wahrgenommen hat und einen Verdacht für das Vorliegen einer Straftat für berechtigt hält. Es steht der Gutgläubigkeit nicht entgegen, wenn sich ein solcher Verdacht später als unbegründet herausstellen sollte. Oft ist eine rechtliche Bewertung sehr komplex und ein zunächst begründeter Verdacht kann sich bei genauerer Prüfung als unbegründet herausstellen. Aber auch ein Verhalten, bei dem man ein Störgefühl hat, kann sich bei gründlicher Betrachtung tatsächlich als rechtswidrig herausstellen.

Wer jedoch vorsätzlich wider besseres Wissen falsche Hinweise gibt, oder bewusst entlastende oder sonst wesentliche Informationen verschweigt, um einen anderen ungerechtfertigt zu belasten, handelt bösgläubig. Dies wird nicht geduldet.