Verbrauchs­informationen

Ihre monatliche Aufstellung für mehr Transparenz

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass den Mietparteien monatlich Verbrauchswerte mitzuteilen sind. Damit soll die Verbrauchsentwicklung transparenter dargestellt werden. Dies soll letztlich zu einer Senkung des Energieverbrauchs führen. Diese Regelung wurde in der Heizkostenverordnung unter § 6a geregelt. Danach sind wir verpflichtet, Ihnen Ihre Verbrauchswerte monatlich mitzuteilen.

 

Bitte beachten Sie, dass die Verbrauchsangaben in unseren Informationsschreiben gemäß der gesetzlichen Vorgaben in kWh dargestellt werden müssen - abweichend von der Betriebs- und Heizkostenabrechnung. Ein direkter Vergleich der angegebenen Werte auf den Geräten selbst ist deshalb nicht möglich.

Eine Frau und ein Mann sitzen am Tisch vor einem Computer und gucken parallel auf ein Tablet. | © Adobe Stock

Die häufigsten Fragen

    Heizungsverbrauch: Grundlage für die Angaben bilden die Ablesewerte der funkbasierten Heizkostenverteiler in Einheiten, welche in kWh umgerechnet werden. Bitte beachten Sie bei dem Vergleich zum Vormonat, dass die Verbrauchsmengen in der Heizperiode (Oktober bis März) deutlich höher sind als in den heizfreien Monaten. 

     

    Warmwasserverbrauch: Grundlage für die Angaben bilden die Ablesewerte der Warmwasserzähler in m3, welche in kWh umgerechnet werden. 

     

    Schätzungen: Sollten Funkwerte aus technischen Gründen fehlen, werden die Schätzwerte vom Messdienst zur Verfügung gestellt.

     

    Vergleich normierter Durchschnittsverbrauch: Der normierte Verbrauch wird ermittelt, indem der Messdienstleister die Verbräuche anderer Mieter der gleichen Nutzerkategorie miteinander vergleicht und daraus einen Wert für einen durchschnittlichen Endnutzer ermittelt. Gemeint ist damit nicht ein Vergleich mit Mietern im selben Gebäude, sondern anonymisierte Verbraucher aus dem Gebäudebestand der Ablesedienstleister. Diesem Vergleich sollen unter anderem der gleiche Zeitraum, vergleichbare energetische Zustände sowie das Baualter des Gebäudes zu Grunde gelegt werden.

    Die SAGA Unternehmensgruppe ist als Vermieterin aufgrund der neuen Heizkostenverordnung (HKVO) seit 1. Januar 2022 gesetzlich verpflichtet, Ihnen monatliche Verbrauchswerte für Heizung und Warmwasser mitzuteilen. Eine Abmeldung ist daher nicht möglich.

    Für diese neue gesetzliche Regelung entstehen Kosten je Mietverhältnis in Höhe von rund 7 Euro jährlich. Die Kosten werden als neue Kostenposition auf Ihrer Heizkostenabrechnung erscheinen und jährlich abgerechnet. Sie müssen erst mal nichts tun.

    Wenn Sie sich in unserem Mieterportal meineSAGA kostenlos registrieren, übermitteln wir Ihnen Ihre monatlichen Abrechnungen digital. Dadurch entfallen Kosten für den Papierversand von bis zu 15 Euro jährlich, welche zusätzlich zu den 7 Euro entstehen. Sie können sich jederzeit für eine Registrierung entscheiden.

    Die monatliche Mitteilung Ihrer Verbrauchswerte kann nicht per E-Mail erfolgen. Die Angaben können Ihnen ausschließlich im Mieterportal angezeigt oder per Brief zugestellt werden.

    Ja, wir werden Ihnen wie gewohnt einmal jährlich die Betriebs- und Heizkostenabrechnung per Post zusenden.

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