Mietvertrag

Gut geregelt

Der Mietvertrag regelt die gegenseitigen Verpflichtungen der Vertragsparteien.

 

Eine Frau und ein Mann sitzen auf dem Sofa in ihrem Wohnzimmer. | © Adobe Stock

Die häufigsten Fragen zum Mietvertrag

    Bitte geben Sie Ihre Kundennummer an

    Wo finde ich meine Kundennummer?

    Die Wohnungsgeberbestätigung erhalten Sie nach Abschluss des Mietvertrages für alle Vertragspartner mit Ihren Vertragsunterlagen. 

     


     

    Bitte beachten Sie, dass Wohnungsgeberbestätigungen nur für den / die Hauptvertragspartner erstellt werden können.

     


     

    Für einen möglichen Untermieter sind Sie als Hauptmieter der Wohnungsgeber. Sollten Sie uns den Einzug bisher nicht mitgeteilt haben, holen Sie dies bitte umgehend nach.

     


     

    Wenn Sie eine Wohnungsgeberbestätigung für einen bereits von Ihnen bei der SAGA angemeldeten Untermieter/ Familienangehörigen benötigen, klicken Sie bitte hier

     


     

    Wenn Sie eine andere Frage zur Wohnungsgeberbestätigung haben, klicken Sie bitte hier.

    Die Hausordnung finden Sie hier. Weitere Sprachen:
    Hausordnung (arabisch)
    Hausordnung (englisch)
    Hausordnung (polnisch)
    Hausordnung (türkisch)
    Hausordnung (russisch)

     


     

    Wenn Sie eine Frage zur Hausordnung haben, klicken Sie bitte hier

     

    Bitte beachten Sie, dass die erste Miete und die Kaution vor dem Vertragsbeginn bei uns eingegangen sein müssen. Dies ist Voraussetzung für den Erhalt der Schlüssel zu Ihrer Wohnung. Die jeweilige Bankverbindung für die Zahlung können Sie Ihren Vertragsunterlagen entnehmen.

     


     

    Ihre Wohnungsgeberbestätigung wurde Ihren Vertragsunterlagen beigefügt. Diese benötigen Sie für die Anmeldung des Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt.

     


     

    Wenn Sie eine andere Frage zu Ihrem Mietvertragsabschluss haben, klicken Sie bitte hier.

     

    Die Entlassung bzw. Aufnahme eines Vertragspartners ist nur mit der Zustimmung des Vermieters möglich. 

     


     

    Wir benötigen zur Prüfung folgende Unterlagen von Ihnen: 


    1.    Bitte legen Sie uns die von beiden Vertragspartnern unterschriebene Verzichts- und Zustimmungserklärung vor oder ein Urteil aus dem hervorgeht, wem die Wohnung zugesprochen wurde. Ein Vordruck für die Verzichtserklärung können Sie in unserem Mieterportal meineSAGA herunterladen.


    2     Es muss sichergestellt sein, dass die Mietzahlung weiterhin geleistet werden kann. Bitte legen Sie uns hierfür die Einkommensnachweise der letzten drei Monate des verbleibenden Vertragspartners oder den Nachweis des Jobcenters über die Mietübernahme vor. Wenn eine Bürgschaft notwendig wird, benötigen wir ein unterschriebenes Bürgschaftsformular sowie Unterlagen über die Einkommensverhältnisse des Bürgen.


    3.    Es dürfen keine Mietrückstände bestehen.

    Wenn oben genannte Voraussetzungen erfüllt sind, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin für eine Wohnungsbesichtigung abzustimmen.
    Bitte denken Sie daran: Sie haften weiterhin für alle Verpflichtungen aus dem bestehenden Mietvertrag, solange Sie keine schriftliche Bestätigung zur Vertragsentlassung von uns erhalten haben. Dies ist unabhängig davon, ob Sie die Wohnung noch bewohnen.

     


     

    Sollte ein Vertragspartner verstorben sein, benötigen wir die Kopie der Sterbeurkunde. Im Anschluss wird ein Nachtrag zum Mietvertrag geschlossen. Dieser Nachtrag muss von Ihnen unterschrieben werden und gilt als Änderung zu dem mit Ihnen geschlossenen Mietvertrag. Alle Bestimmungen des bisherigen Mietvertrages bleiben weiterhin bestehen. 

     

     


     

    Wenn Sie eine andere Frage zur Aufnahme oder Entlassung von Vertragspartnern haben, klicken Sie bitte hier.

    Für die eventuelle Anmietung wird ein ausgefüllter Interessentenbogen benötigt. Diesen finden Sie hier.

     


     

    Bitte beachten Sie, dass auch längere Zeit freistehende Stellplätze vermietet sein können und daher nicht zur Verfügung stehen.

     


     

    Sollten Sie keine unserer Wohnungen angemietet haben, aber einen Stellplatz bei uns anmieten, wird neben der Miete auch die MwSt. von aktuell 19% fällig.

     


     

    Wenn Sie eine andere Frage zur Stellplatzanmietung haben, klicken Sie bitte hier.

    Informationen zum Wohnungstausch finden Sie hier.

     


     

    Wenn Sie eine andere Frage zum Wohnungstausch haben, klicken Sie bitte hier.

    Eine Untervermietung ist generell genehmigungspflichtig und wird in jedem Einzelfall geprüft.

     


     

    Bitte beachten Sie, dass eine vollständige Untervermietung nur in Ausnahmefällen und zeitlich befristet möglich ist.

     


     

    Wir können Ihrer Anfrage erst zustimmen, wenn folgende Punkte von uns geprüft wurden: 
    1.    Es darf keine vollständige Untervermietung der Wohnung vorliegen. 
    2.    Die Wohnung sollte angemessenen Wohnraum für die Anzahl der Bewohner bereitstellen. 
    3.    Die Person des Untermieters wird überprüft. 
    Über das Ergebnis werden Sie in jedem Fall schriftlich informiert. Bitte beachten Sie: Die Genehmigung zur Untervermietung kann unter bestimmten Voraussetzungen vom Vermieter widerrufen werden. 

     


     

    Für die Untervermietung kann ein monatlicher Zuschlag von max. 10,00 € anfallen. Bitte informieren Sie uns umgehend beim Auszug des Untermieters. Der Untermietzuschlag entfällt anschließend.

     


     

    Laut Meldegesetz sind Sie als Wohnungsgeber verpflichtet, Ihrem Untermieter den Einzug in Ihre Wohnung schriftlich zu bestätigen. Bitte beachten Sie auch, dass Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 EStG dem Finanzamt gemeldet werden müssen.

     


     

    Unseren Antrag zur Untervermietung finden Sie hier.

     


     

    Unseren Antrag zur Aufnahme von Familienangehörigen finden Sie hier.

     


     

    Wenn Sie eine andere Frage zur Untervermietung / Aufnahme Familienangehöriger haben, klicken Sie bitte hier.

    Ihre Kundennummer finden Sie oben rechts auf Ihrem Mietvertrag, auf Ihrer letzten Betriebskostenabrechnung sowie auf jedem an Sie gerichteten Anschreiben der SAGA Unternehmensgruppe. Bitte geben Sie diese immer mit den aufgeführten Punkten an.

     

Die häufigsten Fragen zur Kündigung

    Der Termin kann neben den Vertragspartnern auch durch eine bevollmächtigte Person wahrgenommen werden. Eine Vollmacht ist bei dem Termin vorzulegen.

     


     

    Wenn Sie eine andere Frage zur Abnahme oder Übergabe haben, klicken Sie bitte hier.

     

    Wenn Sie eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsrückständen erhalten haben und Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an die Fachstelle für Wohnungsnotfälle. Die Kontaktdaten der Fachstelle für Wohnungsnotfälle finden Sie hier.

     


     

    Sofern Sie Ihre Miete vom Jobcenter oder der Grundsicherung erhalten, bitten wir Sie, sich schnellstmöglich mit der jeweiligen Stelle in Verbindung zu setzen. Für die Kontaktdaten klicken Sie bitte hier.

     


     

    Wenn Sie eine andere Frage zu einer fristlosen Kündigung haben, klicken Sie bitte hier.

    Eine Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie im Original eingeht und von allen Vertragspartnern unterschrieben wurde. Kündigungen per E-Mail oder über unser Mieterportal erfüllen nicht die rechtlichen Voraussetzungen. Die entsprechenden Fristen entnehmen Sie bitte Ihren Mietvertragsunterlagen. 

     


    Bitte beachten Sie: Unabhängig von der im Mietvertrag vorgesehenen Kündigungsfrist muss Ihrem Vermieter das Schreiben spätestens am dritten Werktag eines Monats (auch Samstage gelten als Werktage) im Original vorliegen, damit dieser Monat für die Kündigungsfrist berücksichtigt wird. Der Eingang Ihres Kündigungsschreibens ist entscheidend, nicht das Datum des Poststempels.
    Sie können Ihre Kündigung in einer unserer Geschäftsstellen vor Ort einreichen oder Ihre Kündigung per Post an unser Postfach 57 02 31, 22771 Hamburg senden.

     


    Grundsätzlich ist die vereinbarte Kündigungsfrist für beide Parteien bindend. In Einzelfällen kann mit uns eine vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag vereinbart werden. 

     


    Ein Kündigungsformular finden Sie hier. Bitte tragen Sie in das Formular auch den Wunschtermin Ihres Auszuges, Ihre aktuelle Anschrift und Telefonnummer ein. Ihre neue Anschrift benötigen wir, um Ihnen z. B. noch ausstehende Betriebskostenabrechnungen nachzusenden.

     


    Kurz nach dem Eingang Ihrer schriftlichen Kündigung erhalten Sie eine Kündigungsbestätigung. In diesem Schreiben ist das weitere Vorgehen beschrieben. In der Kündigungsbestätigung wird Ihnen auch ein Termin für eine Wohnungs-Vorabnahme genannt. Sofern Sie diesen Termin nicht wahrnehmen können, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung und vereinbaren einen Alternativtermin. Bitte bedenken Sie: Eine frühzeitige Wohnungs-Vorabnahme bedeutet für Sie mehr Sicherheit. Auf diese Weise erfahren Sie genau, welche Arbeiten in Ihrer Wohnung noch erledigt werden müssen.

     


    Wenn Sie eine andere Frage zur Vertragskündigung haben, klicken Sie bitte hier.

Die häufigsten Fragen zur Mietzahlung

    Eine Mietbescheinigung enthält viele wichtige Daten zu Ihrem Mietverhältnis. So z. B. die aktuelle Miethöhe und Zusammensetzung, den Vertragsbeginn, die Vertragspartner, das Baujahr, die Wohnfläche, Beheizungsart und Anzahl der Zimmer.

     


     

    In unserem Mieterportal meineSAGA können Sie sich eine Mietbescheinigung ganz einfach rund um die Uhr herunterladen. Sollten Sie unser Portal noch nicht nutzen, können Sie hier die Zugangsdaten anfordern.

     


     

    Wenn Sie eine andere Frage zur Mietbescheinigung haben, klicken Sie bitte hier.

    Bitte reichen Sie Ihren Mietminderungsantrag schriftlich ein. Nennen Sie uns in diesem Zusammenhang bitte den Grund der Mietminderung und den betroffenen Zeitraum. Im Anschluss prüfen wir Ihren Antrag. 

     


     

    Wenn Sie eine andere Frage zur Mietminderung haben, klicken Sie bitte hier.

    Wenn Sie Ihren tagesaktuellen Kontostand einsehen, Ihren Mietkonto-Auszug abrufen oder Ihre Bankverbindung ändern möchten, können Sie dies rund um die Uhr in unserem Mieterportal meineSAGA erledigen. Sollten Sie unser Portal noch nicht nutzen, können Sie hier die Zugangsdaten anfordern.


     

    Wenn Sie eine andere Frage zu Zahlungsrückständen haben, klicken Sie bitte hier.

    Die Miete muss spätestens bis zum 3. Werktag eines Monats bei Ihrem Vermieter eingegangen sein. Ein abweichender Zahlungstermin zum Beispiel zum 15. eines Monats ist nicht möglich.

     


     

    Wenn Sie möchten, dass wir Ihre Miete monatlich von Ihrem Bankkonto abbuchen, dann können Sie Ihre Bankverbindung ganz einfach über das Mieterportal meineSAGA an uns übermitteln. Sollten Sie unser Portal noch nicht nutzen, können Sie hier die Zugangsdaten anfordern.

     


     

    Wenn Sie Ihren tagesaktuellen Kontostand einsehen, Ihren Mietkonto-Auszug abrufen oder Ihre Bankverbindung ändern möchten, können Sie dies ebenfalls rund um die Uhr in unserem Mieterportal meineSAGA erledigen.

     


     

    Wenn Sie eine andere Frage zu Ihrer Mietzahlung oder Ihrem Mietkonto-Auszug haben, klicken Sie bitte hier.

    In unserem Mieterportal meineSAGA können Sie Ihre Bankverbindung direkt an uns übermitteln. Sollten Sie unser Portal noch nicht nutzen, können Sie hier die Zugangsdaten anfordern. 

     


     

    Sollten Sie noch nicht im Mieterportal registriert sein, füllen Sie bitte unser SEPA-Formular aus.

     


     

    Bitte bedenken Sie, dass Veränderungen erst zu dem von uns schriftlich bestätigten Datum gültig werden.

     


     

    Bestehende Guthaben oder Rückstände werden nach erfolgter Bestätigung Ihres SEPA-Mandats automatisch verrechnet.

     


     

    Die Abbuchung erfolgt bis zum 3. Werktag eines Monats. Ein abweichender Zahlungstermin - zum Beispiel zum 15. eines Monats -  ist nicht möglich.

     


     

    Ihr Lastschriftmandat wird gelöscht, wenn wir zwei aufeinander folgende Monate erfolglos versucht haben die Miete abzubuchen. Wenn Sie vorübergehend eine eigene Überweisung vornehmem wollen, entnehmen Sie die dafür erforderlichen Bankdaten bitte Ihrem Mietvertrag. Sie können vertragsbezogene Inhalte auch in unserem Mieterportal meineSAGA einsehen.

     


     

    Falls Sie Ihr bestehendes SEPA-Lastschriftmandat widerrufen möchten, klicken Sie bitte hier.

    Für die Kontaktdaten der Fachstelle für Wohnungsnotfälle klicken Sie bitte hier.

     


     

    Wenn Sie Ihre Miete vom Jobcenter oder der Grundsicherung erhalten, bitten wir Sie, sich schnellstmöglich mit der jeweiligen Stelle in Verbindung zu setzen. Für die Kontaktdaten klicken Sie bitte hier.

     


     

    Wenn Sie eine andere Frage zu Mietrückständen haben, klicken Sie bitte hier.

    Ein vollständiger Ausgleich der noch offenen Raten kann jederzeit erfolgen.

     


     

    Wenn Sie eine andere Frage zur Ratenzahlung (Restbetrag, aktueller Saldo) haben, klicken Sie bitte hier.

    Ihren Ratenzahlungswunsch teilen Sie uns bitte hier mit. 

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