Betriebskosten

Was bezahlen Sie eigentlich wofür?

Betriebskosten sind Kosten, die dem Eigentümer durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes laufend entstehen. Hierzu zählen unter anderem die Grundsteuer, Versicherungen, Müllbeseitigungskosten, Gartenpflegekosten, Be- und Entwässerungskosten und Heizkosten.

 

Die Verwaltungskosten sowie die Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten zählen nicht zu den Betriebskosten. 

 

Vorauszahlung und Abrechnung

 

Für die Betriebskosten bezahlen Sie eine monatliche Vorauszahlung an uns. Die genaue Abrechnung der Betriebskosten erfolgt einmal jährlich - bis spätestens zum 31.12. des Folgejahres. Wer mit Heizung und Warmwasser gespart hat, kann sich dann oft über eine Rückzahlung freuen. Aber auch das Gegenteil ist möglich: eine Nachzahlung, falls der tatsächliche Verbrauch doch höher war als angenommen. 

 

Heizung und Warmwasser

 

Die Kosten für die Heizung und das warme Wasser werden in der Regel gemäß der vertraglichen Vereinbarung nach abgelesenem Verbrauch und Heizfläche abgerechnet. Bei modernisierten Beständen oder Neubauten wird meist zu 70% nach Verbrauch und zu 30% nach Heizfläche abgerechnet. Wie hoch die Kosten tatsächlich werden, liegt damit auch an Ihnen. 

 

Verteilung der Betriebskosten

 

Die meisten weiteren Betriebskosten, beispielsweise für die Grundsteuer, die Gebäudeversicherung, die Hauswartin oder den Hauswart, werden anteilig auf alle Mietparteien verteilt. Grundlage ist dabei die Größe der gemieteten Wohnung: je höher die Quadratmeterzahl, desto größer der Anteil an den Betriebskosten.

Eine Ausnahme sind die Kosten für den Kabelanschluss (bis 30.06.2024) und, wo es vertraglich vereinbart ist, für die Grundgebühr Müll – diese werden zu gleichen Teilen auf alle Mietparteien umgelegt. 

 

Was alles genau zu den Betriebskosten Ihrer Wohnung gehören kann, finden Sie als Auflistung in Ihrem Mietvertrag. Je nach Wohnung kann das recht unterschiedlich sein. 


Sie haben die Wahl

 

Nicht zu den Betriebskosten gehören aber Ihr Wohnungsstrom, Telefon und Internet. Für diese Leistungen schließen Sie selbst einen Vertrag mit einem Versorgungsunternehmen Ihrer Wahl ab. Ab jetzt müssen Sie selbst entscheiden, ob und auf welchem Wege Sie ein TV-Signal erhalten möchten. 
Informationen zum Kabelfernsehen können Sie in unserem Mietermagazin WIR gemeinsam nachlesen.

Die Tochter umarmt ihre Mutter. Sie sitzt auf dem Sofa und liest ein Buch. | © Adobe Stock

Die häufigsten Fragen

    In unserem Mieterportal meineSAGA können Sie sich Ihre Betriebskostenabrechnung, sobdald diese erstellt wurde, ganz einfach und rund um die Uhr herunterladen. Sollten Sie unser Portal noch nicht nutzen, können Sie hier die Zugangsdaten anfordern.

    Im Zuge der jährlichen Betriebskostenabrechnung werden Ihre Vorauszahlungen bei Bedarf angepasst.

     


     

    Wenn sich Ihre Lebensumstände ändern, wird ggf. auch mehr Wasser (und ggf. auch Heizwärme) verbraucht. Eine Erhöhung der Vorauszahlungen kann daher sinnvoll sein. Wenn Sie Ihre Vorauszahlung aus diesem Grund erhöhen möchten, klicken Sie bitte hier.

    Die angefallenen Betriebs- und Heizkosten unterscheiden sich jährlich in ihrer Höhe. Ein verändertes Verbrauchsverhalten kann zu gestiegenen Wasser- und Heizkosten führen. Ein Vergleich mit Ihrer letzten Abrechnung kann hier aufschlussreich sein.

     


     

    Die Nachzahlung ist sofort, spätestens zum genannten Termin, fällig. Die Prüfung der Betriebs- und Heizkostenabrechnung verschiebt die Fälligkeit nicht.

     


     

    Wenn Sie eine andere Frage zur Nachzahlung haben, klicken Sie bitte hier.

    Durch die monatliche Verbrauchsinformation soll für Sie die Entwicklung der Verbrauchswerte transparenter dargestellt werden und letztlich zu einer Senkung des Energieverbrauchs führen. Bitte beachten Sie dabei, dass die Verbrauchsangaben in unseren Informationsschreiben - abweichend von der Betriebs- und Heizkostenabrechnung - gemäß der gesetzlichen Vorgaben in kWh dargestellt werden müssen. Ein direkter Vergleich der angegebenen Werte auf den Geräten selbst ist deshalb nicht möglich. 

     


     

    Weitere Informationen zu Ihren monatlichen Verbrauchswerten finden Sie hier.

    Bei Beendigung des Vertrags wird nur der Abrechnungszeitraum bis zum Vertragsende abgerechnet. Auch in diesem Fall erhalten Sie Ihre Abrechnung nach Ablauf der Abrechnungsperiode.

     


     

    Auf der ersten Seite Ihrer Betriebskostenabrechnung wird der gesamte Abrechnungszeitraum angegeben. Sie finden den für Sie zutreffenden Zeitraum direkt darunter.

     


     

    Weitere Informationen zur Betriebskostenabrechnung finden Sie hier.

     


     

    Wenn Sie eine andere Frage zu Ihrer Abrechnung haben, klicken Sie bitte hier.
    Um Ihnen zielgerichtet weiterhelfen zu können, nennen Sie bitte Ihre Fragen und geben uns die zu klärenden Punkte Ihrer Abrechnung auf.

    Eine Aufstellung aller Zähler und deren Ablesewerte finden Sie direkt in Ihrer Betriebskostenabrechnung unter dem Punkt "Ihre Zähler". Diese Aufstellung ersetzt den Ablesebeleg. Die Werte werden direkt von den Messdienstleistern an uns übermittelt. 

    Die Abrechnungsperiode läuft vom 01.01. bis 31.12. eines Jahres. Spätestens zwölf Monate nach Ablauf der Periode - also bis zum 31.12. des nächsten Jahres - muss Ihnen die Abrechnung vorliegen. Diese Regelung gilt auch, wenn Sie im Laufe einer Abrechnungsperiode kündigen.

     


     

    Bei Beendigung des Vertrages wird nur der Abrechnungszeitraum bis zum Vertragsende abgerechnet. Auch in diesem Fall erhalten Sie Ihre Abrechnung nach Ablauf der Abrechnungsperiode.

     


     

    Auf der ersten Seite Ihrer Betriebskostenabrechnung wird der gesamte Abrechnungszeitraum angegeben. Sie finden den für Sie zutreffenden Zeitraum direkt darunter.

    Wenn das Ergebnis aus einer Betriebskostenabrechnung mit dem des Nachbarn verglichen wird, sollten immer mehrere ausschlaggebende Dinge berücksichtigt werden. Das sind zum einen die entstandenen Kosten sowie die geleisteten Vorauszahlungen und zum anderen die Wohn- bzw. Heizfläche und die individuellen Wasser- und Heizverbräuche für den gleichen Abrechnungszeitraum. Die Kosten und damit auch die Vorauszahlungen sind grundsätzlich unterschiedlich je Mietpartei, da es Kostenarten gibt, die nicht nach der Fläche, sondern nach dem Verbrauch (Wasser, Warmwasser, Wärmeversorgung) verteilt werden. Ein pauschaler Vergleich der Abrechnungssalden ist daher nicht möglich.

     


     

    Wenn Sie eine andere Frage zum Abrechnungsergebnis haben, klicken Sie bitte hier.

    Die Messgeräte in Ihrer Wohnung sind mit Funktechnik ausgestattet. Daher findet keine Ablesung vor Ort in Ihrer Wohnung statt. Die Werte werden automatisch an den Messdienstleister übertragen.

    Bei den Betriebskosten werden die Kosten des Wassers abgerechnet, das insgesamt verbraucht wird. Bei den Wärme-Versorgungskosten werden die Kosten abgerechnet, die durch das Erwärmen des Wassers entstehen.

    In Wohnungen der SAGA Unternehmensgruppe werden ausschließlich geeichte Wasserzähler eingebaut. Diese Zähler werden alle fünf Jahre durch neue, geeichte Zähler ersetzt. Trotzdem ist es möglich, dass Wasserzähler defekt sind. Der Verbrauch wird dann falsch ermittelt.

     

    Es gibt einen einfachen Weg zu prüfen, ob Ihr Wasserzähler korrekt funktioniert. Gehen Sie folgendermaßen vor: Notieren Sie den Zählerstand. Nehmen Sie einen 10 Liter Eimer, füllen Sie diesen mit Wasser und prüfen Sie anschließend den Wasserzähler. Ist der Zählerstand um etwa 0,01m³ gestiegen? Ihr Zähler funktioniert einwandfrei. Bitte informieren Sie uns, wenn dieser Test ein anderes Ergebnis zeigt.

    Die Verbrauchswerte werden einmal im Jahr von einer von uns beauftragten Messdienstfirma abgelesen bzw. per Funk ausgelesen. Wir empfehlen, die Zählerstände kurz vor dem Ablesetermin bzw. zum Stichtag 31.12. selbst zu notieren und Ihren individuellen Verbrauch anhand des Vorjahres-Zählerstandes zu ermitteln. 

     

    Mit Hilfe Ihrer Aufzeichnungen bzw. des Ablesebeleges können Sie prüfen, ob der abgerechnete Verbrauch mit den abgelesenen Werten übereinstimmt.

    Wenn Ihre Miete über Dritte (z. B. Jobcenter) gezahlt wird, reichen Sie Ihre Betriebskostenabrechnung bitte beim Jobcenter / Sozialamt ein. Sofern Ihnen das Guthaben zusteht, benötigen wir eine schriftliche Bestätigung zur Auszahlung durch das jeweilige Amt.

    In Ihrer Betriebskostenabrechnung ist unter anderem die Position "Gartenpflege" aufgeführt. Dies umfasst im Wesentlichen: Rasen mähen, Beschnitt von Bäumen und Sträuchern, Abfuhr von Gartenabfällen, Entfernen verblühter Blumen, Beseitigung von Sträuchern und Bäumen (z. B. aufgrund des Alters oder durch Witterungs- und Umwelteinflüsse), Neubepflanzung von Sträuchern und Bäumen, Nachsäen des Rasens. Ebenso fallen in die Position Gartenpflege die Pflege der Spielplätze, Höfe, Zugänge und Zufahrten sowie die Wartung von Spielgeräten und der Austausch des Spielsandes.

    Wenn Ihre Wohnung mit funkgesteuerten Messgeräten ausgestattet ist, werden die Verbrauchswerte für die Wasserzähler und für die Heizkostenverteiler per Fernauslesung durch den Messdienst erfasst und verarbeitet. Daher findet keine Ablesung vor Ort in Ihrer Wohnung statt. Auch die Prüfung der Rauchwarnmelder wird mittlerweile per Fernauslesung durchgeführt.


    Ist Ihre Wohnung nicht mit funkgesteuerten Messgeräten ausgestattet, erhalten Sie einen Termin zur Ablesung durch das zuständige Messdienstunternehmen. Wenn Sie den ersten Termin nicht wahrnehmen konnten, erhalten Sie einen zweiten Termin vom Ableser. Halten Sie auch diesen Termin nicht ein, können die Zählerstände in Ihrer Wohnung nicht abgelesen werden. Ihre Verbräuche müssen dann geschätzt werden. Zur Vermeidung einer Schätzung können Sie einen dritten, letzten Termin mit dem Messdienstunternehmen vereinbaren - dieser Termin ist dann jedoch kostenpflichtig für Sie.

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